HanseMerkur-Bedingungen

 
 

Hier finden Sie eine Erläuterung der verschiedenen Auslands-Versicherungen der HanseMerkur und die AGB. Die Informationen sind direkt von der Webseite der HanseMerkur.

Hier das wichtigste Kleingedruckte für die üblichen Versicherungen:
- Versicherungsbedingungen für Reiserücktritt, Reiseabbruch, Krankheit, Unfall, Nofall, Gepäck etc.
- Leistungsübersicht Reisekrankenversicherung
- Leistungsübersicht Reiserücktritt und Urlaubsgarantie (Reiseabbruch)
- Begriffsdefinitionen

Leistungen der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung plus Urlaubsgarantie
Es ist ärgerlich genug, wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können oder sie vorzeitig abbrechen müssen. Umso mehr, wenn Sie zusätzlich noch auf Ihren Storno- und Rückreisekosten sitzen bleiben!

Mit der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung der HanseMerkur sichern Sie Ihre gebuchte Reise für den Fall der Fälle ab – und das weltweit.
Falls Sie Ihre gebuchte Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht wie geplant antreten können, erstatten wir die folgenden Kosten:

Rücktritts- bzw. Stornokosten

zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten

Der Versicherungsschutz gilt in den folgenden Fällen:

Unfall, unerwartet schwere Erkrankung oder Tod

Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt, Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit

Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst

Wiederholungsprüfung für Schüler und Studenten fällt in die versicherte Reisezeit

Impfunverträglichkeit

Schwangerschaft

erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter

Die integrierte Urlaubsgarantie der HanseMerkur ergänzt Ihren Schutz nochmals. Wir ersetzen Ihnen im versicherten Fall:

den gesamten Reisepreis, wenn eine Reise innerhalb der ersten Urlaubswoche abgebrochen werden muss, max. jedoch in den ersten 8 Reisetagen

die nicht in Anspruch genommenen Leistungen, wenn die Reise später abgebrochen werden muss

Mehrkosten bis 5.000,- EUR bei verspäteter Rückreise aufgrund von Elementarereignissen, die eine planmäßige Rückreise verhindern

Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis max. 2500,00 EUR

Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten

anteilige Erstattung der Reiseleistung bei Unterbrechung der Reise

Das sollten Sie außerdem wissen:
Haben mehr als vier Personen eine Reise gemeinsam gebucht und versichert, so gelten in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Personen und deren Betreuer als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,- EUR je versicherte Person.

Abschlussfrist: Alle Prämien, die die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthalten, sind sofort bei der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Die Urlaubsgarantie kann bis zum Reiseantritt abgeschlossen werden.

Stand der Information: Mai 2008