verbundene Reiseleistungen

Seit dem 01.07.2018 gilt ein neues europäisches Reiserecht.
In diesem wurden "verbundene Reiseleistungen" für Vermittler eingeführt. Das bedeutet folgendes:
Wenn Sie z.B. eine Sprachreise und eine Gastfamilie bei uns buchen oder eine Sprachreise und innerhalb von 24 Stunden auch einen Flug, sind das mindestens zwei Module. In diesem Fall müssen wir, sofern Sie Gelder an uns zahlen, einen Reisesicherungsschein ausgeben.

Dieser Reisesicherungsschein schützt Sie vor dem Verlust Ihres Geldes, im Falle einer Insolvenz der LearnBiz.com GmbH / Sprachenmarkt.
Es schützt Sie nicht davor, wenn wir das Geld z.B. an die Sprachschule oder Fluggesellschaft (siehe Fall Air Berlin) weitergereicht haben, vor deren Insolvenz.

Unterschied Reiseveranstalter und Vermittler (vereinfacht auf den Fall Sprachreisen):
Wenn Sie eine Pauschalreise buchen (ein Preis; was die einzelnen Bausteine kosten ist Ihnen unbekannt) hat der Veranstalter einige Sorgfaltspflichten und ist direkter Ansprechpartner bei Problemen.
Als z.B. der Vulkan Eyjafjallajökull 2010 auf Island ausgebrochen ist und über Europa der Luftraum zu war, mussten Veranstalter die Kosten für weitere Übernachtungen übernehmen, da ihre Kunden nicht weg kamen.
Ein Vermittler muss das nicht und direkter Ansprechpartner wäre z.B. die Sprachschule oder die Fluglinie.

Seien Sie jedoch versichert:
Auch wenn wir gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir möchten ja, dass Sie wieder kommen und uns empfehlen.
Außerdem sparen Sie bei uns viel Geld. Wir weisen jeden Posten aus und können nichts in einem Gesamtpreis verstecken.
Die Gretchenfrage ist jetzt - wie häufig bricht ein Vulkan aus und sperrt den Luftraum, wenn Sie fliegen möchten.

Wir hoffen, das war einigermaßen verständlich. Jetzt kommt das, was der Rechtsanwalt aufgesetzt hat und rechtlich gültig ist:

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
 
Daher ist unser Unternehmen nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch unseres Unternehmens oder bei demselben Kontakt mit diesem werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt Sprachenmarkt (die LearnBiz.com GmbH) über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an die LearnBiz.com GmbH für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von LearnBiz.com GmbH nicht erbracht wurden. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.

Die LearnBiz.com GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen.

Die Reisenden können diese Einrichtung

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
Telefon:    +49 (0) 40/53 799 360
E-Mail:      insolvenz@hansemerkur.de

oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Reiseleistungen aufgrund der Insolvenz von LearnBiz.com GmbH verweigert werden.
Hinweis: Diese Insolvenzabsicherung gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als der LearnBiz.com GmbH, die trotz der Insolvenz des Unternehmens LearnBiz.com GmbH erfüllt werden können.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.

Formblatt Hinweis zu verbundenen Reiseleistungen herunterladen

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