Auf diesen Seiten haben wir einige Informationen zusammengestellt, wie Ihr Sprachkurs von Vater Staat oder vom Arbeitgeber unterstütz wird.
Bildungsurlaub
2 Wochen bezahlten Sonderurlaub vom Arbeitgeber für Weiterbildung erhalten (nicht in BW, Bayern und Sachsen)
Bildungsprämie und Bildungsscheck
Bis zu 500,- € als Zuschuss für Ihren Sprachkurs vom Staat
Sprachkurs steuerlich absetzen
Es gibt bereits zahlreiche Gerichtsurteile, mit denen Sie sich gegen eine Nichtanerkennung durch das Finanzamtes als Werbungskosten wehren können.
Außerdem gibt es Informationen, wie Sie den Aufenthalt Ihres Kindes auf einer ausländischen Schule absetzen.
Zuschuss vom Arbeitsamt
Wenn es sich herausstellt, dass ein Sprachkurs Ihre Einstellungsmöglichkeiten erhöht, kann das Arbeitsamt einen Sprachkurs genehmigen und bezahlen. Normalerweise wird Ihnen ein Sprachkurs vor Ort angeboten.
Durch die Umstellung auf das Zertifizierungsverfahren ist es fast unmöglich einen Kurs im Ausland gezahlt zu bekommen.
Ein Kursanbieter
a) muss nach AZWV zertifiziert sein (was keine ausländische Schule hat) und
b) der Kurs muss in Deutschland stattfinden.
Bei sehr speziellen Kursen mit Fachsprache (z.B. Medizin oder Jura), wo es kaum oder keine deutschen Anbieter gibt, könnte es jedoch eine Ausnahmeregelung geben. Gemäß § 12 der AZWV-Verordnung kann die Agentur für Arbeit einen Anbieter selbst zertifizieren.
Sollte dieser seltene Fall auf Sie zutreffen, kontaktieren Sie uns.
Rechte als Fluggast
Informationen von der EU über Entschädigung