Kanada bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Weiterbildung und zum Arbeiten.
Vom Sprachenmarkt bekommem Sie folgende Leistungen:
- Sprachkurse
- Praktika (studiumsorientiert)
- Work & Travel oder Young Professionals
- Freiwilligenarbeit / Volunteering

Kanada - Grizzlies und menschenleere Wildnis
Der OstenKanadas
Kanada - Der Westen

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Einreisebestimungen:
EU-Bürger, die max. 6 Monate bleiben (als Tourist oder Sprachschüler), können die meisten Formalitäten bei der Einreise erledigen. Nur wer länger bleibt, muss ein Visum beantragen.

Mit Wirkung vom 01.08.2015 wurde in Kanada das eTA-Verfahren (Electronic Travel Authorization) eingeführt. Deutsche Staatsangehörige, die von der Visapflicht für Kanada befreit sind, müssen spätestens ab dem 15.03.2016 im Vorfeld zwingend eine elektronische Einreisegenehmigung einholen, um auf dem Luftweg nach Kanada einreisen zu können. Für Einreisen auf dem Landweg ist dies nicht erforderlich.

Antragsverfahren für die elektronische Einreisegenehmigung (eTA)
Die Beantragung kann seit 01.08.2015 im Vorfeld der Flugreise nur online über folgenden Link der Webseite der kanadischen Regierung erfolgen: www.cic.gc.ca/english/visit/eta.asp.
Die Formulare stehen nur in englischer und französischer Sprache zur Verfügung; es gibt allerdings eine deutsche Ausfüllhilfe unter www.cic.gc.ca/english/pdf/eta/german.pdf

Im Antragsformular sind neben Personal- und Passdaten auch Informationen zur Reise anzugeben. Im Regelfall erhalten Antragsteller innerhalb weniger Minuten eine elektronische Mitteilung über die Erteilung/Nichterteilung der Einreisegenehmigung. In Fällen, die einer weitergehenden Prüfung bedürfen, erhält der Antragsteller innerhalb von 72 Stunden eine Mitteilung von CIC.

Besonderheit in Kanada bei Einreisenden bis 19 Jahre:
Eigentlich wird ein "Custodian" (Aufseher, Betreuer) benötigt, wobei das meistens die Gasteltern in Kanada sind. Das Problem mit den kanadischen Einreisebehörden ist jedoch, dass die Interpretation der Regulationen vollkommen den zuständigen Beamten obliegt. Momentan wird der Custodianletter deshalb nur von Studenten bestimmter Länder, inkl. Tschechische Republik, Kolumbien usw. benötigt.
Studenten aus allen westeuropäischen Ländern (inkl. Deutschland, Schweiz und Österreich) benötigen derzeit keinen Custodianletter, auch wenn sie nicht volljährig sind. Sie brauchen lediglich ein Studentenvisum, falls sie  länger als 6 Monate in Kanada zur Schule gehen möchten. Für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten ist keine Vorbereitung notwendig, nur ein gültiger Reisepass. Die Studenten bekommen dann bei der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis, die 6 Monate lang gültig ist.

 

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