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Weiterbildung wird immer wichtiger.
Schon in den 70er-Jahren erkannte man, dass nicht jede Firma bereit ist, ihren Mitarbeitern diese auf Firmenkosten zu gewähren. Um trotzdem das "lebenslange Lernen" zu unterstützen, wurde die Idee des Bildungsurlaubs [BU] geboren.

In zwölf Bundesländern gibt es deshalb im Detail jeweils unterschiedliche gesetzliche Regelungen für bezahlte Bildungsfreistellung. Davon ausgenommen sind Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen.
Auch in Teilen von Österreich gibt es Regelungen für die Bildungsfreistellung.

Diese Regelung erlaubt es Ihnen, von Ihrem Arbeitgeber Extraurlaub für Weiterbildungsmaßnahmen zu beantragen. Meist 5 Tage pro Jahr oder alle zwei Jahre 10 Tage. Da jedes Bundesland etwas andere Regeln hat, können wir hier nicht auf alle Punkte eingehen.

 

Tatsache ist jedoch, dass ein verschwindend kleiner Teil der berechtigten Arbeitnehmer von dieser Regelung Gebrauch macht. Bei der derzeitigen Arbeitslage kann man verstehen, dass viele sich nicht trauen ihr Recht in Anspruch zu nehmen.

Die aus Sicht vom Sprachenmarkt sinnvollste Art des BU ist natürlich eine Sprachreise. In vielen Firmen werden Sprachkenntnisse gebraucht, der Chef will die Fortbildung aber nicht zahlen. Warum dem Chef also nicht anbieten, für die Weiterbildung mit BU frei gestellt zu werden, den Kurs aber selber zu bezahlen. Da der Kurs mindestens 30 Lektionen in der Woche hat, ist er in den meisten Fällen auch von der Steuer absetzbar. So entsteht eine win-win-Situation für beide Seiten.

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Kurses und Schule weiter. Oder Sie nutzen die Möglichkeit in unserer Datenbank gezielt nach Schulen zu suchen, die BU anbieten. Dafür gibt es ein Extra-Suchfeld.
Sollte die Schule nicht für das Bundesland, wo Sie arbeiten, für BU zugelassen sein, fragen Sie die Personalabteilung, ob auch ersatzweise eine Anerkennung von Hamburg akzeptiert wird. Diese Erlaubnis haben fast alle Schulen.