Bildungsurlaub (BU)
Für Sprachkurse und Weiterbildung ist es möglich, extra Bildungsurlaub zu nehmen. Die Bedingungen werden von jedem Bundesland einzeln geregelt. In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen gibt es keinen Bildungsurlaub.
Grundsätzlich ähnlich ist folgendes:
- 5 Arbeitstage im Jahr oder 10 Arbeitstage alle 2 Jahre
- es ist bezahlter Sonderurlaub
- der Sprachkurs hat mindestens 30 Schulstunden je Woche
Wir kennen übrigens eine breite Palette von Sprachschulen die eine Zulassung für BU haben.Sie können diese ganz einfach bei uns finden. Klicken Sie auf die Startseite - gewünschte Sprache auswählen - Suche durch gezielte Datenbankabfrage - Bundesland für Bildungsurlaub wählen.
Achtung: Das Verfahren für die Schulen zur Anerkennung ist sehr aufwendig. Daher beantragen die meisten Schulen nur für Hamburg und evtl. andere große Bundesländer. Fragen Sie daher Ihren Arbeitgeber, ob er auch die Zulassung für BU aus einem anderen Bundesland akzeptiert. NRW hat leider die Zulassung von Auslandskursen abgeschaft, es werden daher nur Kurse in NRW selbst anerkannt.